Programme & Projekte

NRW bewegt seine Kinder 

 

Programm 1000 x 1000,- €
Annerkennung für den Sportverein

 

Integration und Inklusion durch Sport


Programm 1000 x 1000,- € - Annerkennung für den Sportverein  Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Die acht konkreten Förderschwerpunkte umfassen

  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen  
  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen 
  • Integration 
  • Inklusion 
  • Gesundheitssport  
  • Sport der Älteren  
  • Mädchen und Frauen im Sport  
  • Reha-Sport 

Der Förderschwerpunkt „Reha-Sport“ wird im Jahr 2021 zusätzlich in den Förderkatalog aufgenommen. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm „1000x1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert sind.

Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Auch im Jahr 2021 wird ein besonderes Augenmerk auf den Förderschwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen mit diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.

Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.

Zum Förderportal  LSB-NRW Förderantrag 1000 X 1000 .