Ausleihbedingungen

  

   Ausleibedingungen für Sport- & Spielgeräte

  1. Die Sportjugend Wuppertal verleiht Sport- und Spielgeräte bevorzugt an Sportvereine im Stadtsportbund Wuppertal e.V. gegen eine Entleihgebühr.

  2. Anträge von Schulen, Kindergärten und anderen Organisationen können bearbeitet werden.

  3. Alle Ausleiher müssen am Ausleihtag eine Kaution von 30,00 Euro (Hüpfburgen, Kletterfelsen 150,00 Euro) hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte erstattet wird.
    Die Entleihgebühren sind ebenfalls am Ausleihtag zu entrichten.

  4. Die Reservierung der Sportgeräte erfolgt über die Geschäftsstelle der Sportjugend Wuppertal, Bundesallee 247, 42103 Wuppertal, Telefon 0202 / 456057, Fax 0202 / 451579 oder EMail sportjugend-wuppertal@t-online.de.

  5. Anträge werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet. Sie müssen spätestens 14 Tage vor der Ausleihe vorliegen. Die Aus- und Übergabezeit wird ca. 1 Woche vorher telefonisch vereinbart.

  6. Die Sport- und Spielgeräte sind sorgfältig zu behandeln, aufgetretene Verschmutzungen sind zu beseitigen. Der Ausleiher haftet für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände. Beschädigungen sind bei der Rückgabe zu melden.

  7. Können die Sport- und Spielgeräte kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt werden, wird die Sportjugend dies dem Ausleiher unverzüglich mitteilen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

  8. Die Sportjugend Wuppertal übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden.

  9. Die Ausleihe der Sport- und Spielgeräte erfolgt unter Anerkennung der Ausleih- und Betriebsbedingungen.

  10. Als eine Ausleihe gelten max. 4 Kalendertage. Die vereinbarte Ausleihfrist ist einzuhalten. Bei einer verspäteten Rückgabe ist pro Tag eine Sondergebühr von 50% der Gesamtausleihsumme zu entrichten.

   Betriebsbedingungen für Hüpfburg/ Kletterfelsen

  1. Die Teile müssen ständig durch mindestens eine erwachsene Person betreut werden.

  2. Die Aufstellfläche muss eben sein, einen glatten Untergrund haben und vor der Anlieferung und vor dem Aufstellen von scharfkantigen und spitzen Gegenständen gesäubert werden.

  3. Die mitgelieferte Schutzplane ist unter den Teilen auszubreiten.

  4. Sie dürfen nicht bei Regen und starkem Wind aufgebaut werden. Sollte es während des Betriebs zu regnen beginnen oder starker Wind aufkommen, so sind sie sofort abzubauen und mit der Regenschutzplane vollständig abzudecken !

  5. Die Hüpfburg ist mit Häringen und/oder Seilen zu sichern.

  6. Sollten beim Betrieb Risse oder Löcher auftreten, so ist das Gebläse sofort abzuschalten und ohne Druck die Luft abzulassen, um größere Risse zu verhindern. Die Teile dürfen dann nicht weiter benutzt werden.

  7. Aus Platz- und Sicherheitsgründen dürfen max. 15 Personen auf der Hüpfburg/ max. 8 Pers. auf dem Kletterfelsen verweilen. Scharfe und spitze Gegenstände sind vor dem Betreten abzulegen, Schuhe müssen ausgezogen werden.

  8. Die Teile sind in einem sauberen und trockenen Zustand abzugeben.

  9. Speisen und Getränke sind von den Teilen fernzuhalten. Aufkleber etc. dürfen nicht auf den Geräten angebracht werden !

  10. Für den Betrieb muss ein Stromanschluss von 230 V/ 16 A zur Verfügung stehen. Das Gebläse läuft im Dauerbetrieb.

  11. Der Ausleiher hat zum Auf- und Abbau mindestens 3 Helfer zu stellen.

  12. Ein Sportjugendmitarbeiter liefert die Teile zum mitgeteilten Zeitpunkt an. Wir bitten Sie den Termin einzuhalten. Nach dem Aufbau wird das Bedienungspersonal eingewiesen. Der Abbau findet ebenfalls pünktlich statt, bitte halten Sie die Helfer hierfür bereit.

  13. Der Ausleiher haftet für Beschädigungen am Gerät, die durch die Verstöße gegen die Betriebsbedingungen verursacht werden. Unser Mitarbeiter behält sich vor, bei unsachgemäßem Zustand der Teile die Kaution einzubehalten.